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Bundesförderungen
Klima- und Energiefonds Förderung:
Der Klima- und Energiefonds fördert E-Mobilität in Österreich durch 5 Maßnahmen:
- Neue Energien 2020
Im Rahmen des Forschungs- und Technologieentwicklungsprogramms Neue Energien 2020 sind relevante Stakeholder aufgerufen, kooperative Forschungs-projekte zum Thema E-Mobilität einzureichen. Im Jahr 2008 fanden zwei Ausschreibungen statt. Bei der zweiten Ausschreibung stellten Speicher- und Umwandlungstechnologien für E-Mobilität einen Themenschwerpunkt dar.
2009 wurde die dritte Ausschreibung zu Neue Energien 2020 durchgeführt. Die vierte Ausschreibung "Neue Energien 2020" ist von 7. Juni bis 8. September 2010 geöffnet. Der Klima- und Energiefonds stellt 35 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Zu den Themenschwerpunkten zählen u.a. Energiesysteme, Netze und Verbraucher, Speichertechnologien sowie energieeffiziente Fahrzeugkomponenten und –systeme.
Weitere Informationen & Leitfaden: www.klimafonds.gv.at
- Modellregion E-Mobilität
In Vorarlberg (VLOTTE) und Salzburg (ElectroDrive Salzburg) entstehen zur Zeit Österreichs erste E-Mobilitäts-Modellregionen. Beide Modellregionen zeichnen sich durch ein innovatives Mobilitäts- und Businesskonzept gebündelt mit Investitionen in E-Fahr-zeugen und Infrastruktur aus. VLOTTE zählt zu Europas größten E-Mobilitäts-modellregionen. 75 Elektrofahrzeuge sind bislang (Stand Jänner 2010) auf der Straße, 32 Stromstellen wurden errichtet, insgesamt 150.000 km wurden zurückgelegt. Die nächste Projektphase sieht die Errichtung von Verleihstationen für Elektromobilität vor. Der Klima- und Energiefonds unterstützt das Projekt VLOTTE mit insgesamt € 5,2 Millionen. Die Modellregion ElectroDrive Salzburg wird mit € 1,9 Millionen an Fördermittel (Ausschreibung 2009) unterstützt. Das Be-sondere an ElectroDrive Salzburg ist, dass es Elektromobilität im Abo bietet, d. h. man least die Fahrzeuge und gibt sie nach der vereinbarten Laufzeit zurück. VLOTTE und EletroDrive Salzburg sollen als Erfahrungsquelle, Keimzelle und Multiplikator für die Entwicklung der E-Mobilität in Österreich wirken.
Für die dritte Ausschreibung "Modellregion Elektromobilität" (2010) stellt der Klima- und Energiefonds 3,5 Mio. Euro an Fördermittel zur Verfügung.
- Technologische Leuchttürme der Elektromobilität
Für die Ausschreibung „Technologische Leuchttürme der Elektromobilität“ stellte der Klima- und Energiefonds im Jahr 2009 Fördermittel in der Höhe von
€ 12,9 Millionen zur Verfügung. Im Fokus dieses Ausschreibungsschwerpunktes fanden sich technologische Innovationen ´Made in Austria`, die kurz vor dem Durchbruch stehen. Es ging dabei um Fragestellungen, die das Fahrzeug selbst betreffen, die Stromspeicherung, die Steuerungselektronik, die Ladesysteme, die Netzintegration bis hin zum Userverhalten. Die Siegerprojekte 2009: Das Projekt „emporA“ führt österreichische Leitbetriebe aus Fahrzeugindustrie, Infrastrukturtechnologie, Energieversorgung und Wissenschaft zusammen, um in Entwicklung befindliche bzw. neue Teilsysteme nutzerorientiert und abgestimmt in innovative Gesamtsysteme für Elektromobilität zu integrieren. Das zweite Förderprojekt „Clean Motion Oberösterreich (CMO)“ des Clusterlands OÖ zielt darauf ab, Oberösterreich, als Region mit starker Automobil-Zulieferindustrie, „fit“ für das Elektrofahrzeug zu machen.
Für die zweite Ausschreibung "Electromobility's technical beacons" (2010) stellt der Klima- und Energiefonds 7,7 Mio. Euro an Fördermittel zur Verfügung.
- Förderung über klima:aktiv mobil
Weitere Informationen: siehe bitte Förderungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).
- Öffentlichkeitsarbeit
Der Klima- und Energiefonds sieht es als seine Aufgabe, die E-Mobilität gemeinsam mit anderen Akteuren zu fördern. Die Initiative e-connected befasst sich mit der Umsetzung dieser Strategie. In den letzten Monaten fanden bereits zahlreiche Veranstaltungen zum Thema E-Mobilität statt. Auch die Erarbeitung von einschlägigen Studien gehört ins Tätigkeitsfeld des Klima- und Energiefonds.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT):
- A3plus
Das österreichische Impulsprogramm A3plus des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) möchte den Verkehr der Zukunft durch Förderung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E-Projekte) im Bereich innovativer Antriebstechnologien und alternativer Kraftstoffe wesentlich energieeffizienter und umweltfreundlicher machen.
Förderwerber:
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Industrie, Dienstleistungs-
unternehmen, Handelsunternehmen, Betreibergesellschaften,
Beratungsunternehmen
• Wissenschaftliche Institutionen: Institute von Universitäten und
Fachhochschulen, sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
• Kompetenzzentren, Cluster, Vereine
Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW):
- Förderschiene „Betriebliche Verkehrsmaßnahmen” im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI)
Im Rahmen dieser Mobilitätsmaßnahme des Bundes werden Aktivitäten, wie
z.B. CO2-relevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks sowie betriebliche Investitionsmaßnahmen zur Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs gefördert.
Die Förderhöhe beträgt maximal 30% der gesamten umweltrelevanten Investitionskosten.
Förderwerber: Sämtliche natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind.
Weitere Informationen: www.public-consulting.at/kpc/de/home/
- klima:aktiv mobil Förderungsprogramm
Ziel des klima:aktiv mobil Förderungsprogramms ist die Vermeidung und Verringerung von klimarelevanten Gasen (insbesondere Kohlendioxid) sowie Stickoxid- und Feinstaubemissionen im Verkehrs- und Transportbereich.
Das Förderungsprogramm ist - in Analogie zu den bereits bestehenden klima:aktiv mobil Beratungsprogrammen - zielgruppenorientiert aufgebaut und richtet sich an folgende Zielgruppen: Freizeit- und Tourismus, Betriebe, Städte, Gemeinden und Regionen sowie den Radfahrverkehr. Gefördert werden Maßnahmen zur Forcierung des Rad-, Fußgänger- und öffentlichen Verkehrs, die zu einer Verringerung oder Vermeidung von klimarelevanten Gasen bzw. Stickoxid- und Feinstaubemissionen führen. Der Förderungssatz beträgt bei Betrieben bis zu 30 %, bei Gemeinden bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten. Diese können sich in Abhängigkeit der Zielgruppe und des Förderungsgegenstandes aus Investitionen, Betriebskosten und Kosten von extern erbrachten immateriellen Leistungen zusammensetzen.
Neu gestartet wurden 2009 die klima:aktiv mobil Elektro-Fahrradförderung sowie die Förderpauschalen für Flottenumstellungen.
Weitere Informationen: www.klimaaktivmobil.at
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Förderpauschale für Flottenumstellungen
Im Rahmen der beiden klima:aktiv mobil Förderschwerpunkte "Sonderaktion
Elektro-Fahrräder" und "Fahrzeuge mit alternativem Antrieb" werden Investitionen zur Anschafung/Umrüstung von maximal 10 E-Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen pauschaliert gefördert. Bei Flotten- umstellungen von mehr als 10 Fahrzeugen bzw. Umrüstungen von Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird die Förderhöhe im Einzelfall berechnet.
Förderwerber: sämtliche natürliche und juristische Personen. Eine Förderung von Privatpersonen für den Ankauf von Elektrofahrzeugen ist nicht möglich!
Förderhöhe: Die Anschaffung von bis zu 10 mehrspurigen E-Fahrzeugen wird pauschal mit € 2.500,- gefördert (€ 5.000,- bei Verwendung von Ökostrom). Die Anschaffung von mehrspurigen leichten E-Fahrzeugen wird mit € 500,- bei normalem Strom und mit € 1.000,- bei Verwendung von Ökostrom gefördert. Für einspurige Elektrofahrzeuge (Elektro-Scooter, Elektro-Motorrad, etc.) beträgt die Förderpauschale € 250,- (€ 500,- bei Verwendung von Ökostrom), für Elektrofahrräder € 200,- (€ 400,- bei Verwendung von Ökostrom).
Weitere Informationen: www.klimaaktivmobil.at
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klima:aktiv mobil Elektro-Fahrradförderung
Im Rahmen der "klima:aktiv mobil Elektro-Fahrradförderung" wird die Anschaffung von maximal 10 Elektrofahrrädern mit einer Pauschale gefördert.
Die Förderhöhe beträgt pro Elektrofahrrad pauschal € 200,- bzw. € 400,- bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom. Die Förderung kann für Betriebe maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten bzw. für Gebietskörperschaften maximal 50% der umweltrelevanten Investitionskosten betragen.
Förderwerber: Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerbsmäßiger Tätigkeit. Eine Förderung von Privatpersonen für den Ankauf von Elektrofahrrädern ist nicht möglich.
Weitere Informationen: www.klimaaktivmobil.at
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Landesförderungen
Burgenland
Im Rahmen der Initiative "Alternative Mobilität" fördert die Burgenländische Landesregierung die private Neuanschaffung eines Elektro-PKW bzw. den Umbau auf vollelektrischen Betrieb mit bis zu € 750,-- (30% des Anschaffungswertes), den Neukauf von Fahrrädern mit einem Elektro-Hilfsantrieb sowie Elektro-Scooter für Pensionisten und gehbehinderte Personen mit bis zu € 200,-- (30% des Anschaffungswertes). Die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern wird mit bis zu € 300,-- (30% des Anschaffungswertes) gefördert.
Das Förderausmaß ist mit Euro 300.000,- begrenzt.
Die Förderaktion tritt rückwirkend mit 01.01.2010 in Kraft und endet mit Verbrauch der Mittel, spätestens nach dem 31.12.2010.
Weitere Informationen: Burgenländische Energie Agentur
Kärnten
Das Land Kärnten fördert den privaten Ankauf von neuen Elektroscootern und Elektrofahrzeugen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von
€ 400,-.
Laufzeit der Förderaktion: 1.1.2010 bis 31.12.2010
Weitere Informationen: Amt der Kärntner Landesregierung
Der private Ankauf von neuen Pedelecs bzw. Umrüstsätzen wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10 % des Anschaffungspreises, maximal jedoch € 220,-, gefördert.
Laufzeit der Förderaktion: 1.1.2010 bis 31.12.2010
Weitere Informationen: Amt der Kärntner Landesregierung
Niederösterreich
Im Rahmen der "Elektromoped-Förderung" wird Privatpersonen ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 20% des Kaufpreises (inkl. USt.), jedoch max. € 300,- pro Fahrzeug gewährt. Weiters erhält man einen Energiegutschein der EVN für den Betrieb des Mopeds über eine Strecke von 10.000 km im Wert von € 64,-. Um die genaue „getankte" Energiemenge erfassen zu können erhält jeder EVN-Kunde, der die Förderungsaktion in Anspruch nimmt, ein Strommessgerät mit Preisauszeichnung sowie eine Abdeckhaube für das Moped und eine Straßenkarte im Wert von ca. € 50,-.
Die Elektromoped-Förderung tritt mit 01.01.2010 in Kraft und ist bis längstens 31.12.2010 gültig.
Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung
Das Land Niederösterreich fördert außerdem den Ankauf von neuen Elektrofahrrädern mit einem Zuschuss von 20% des Kaufpreises, maximal jedoch € 300,-. Die Förderung kann von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden. Des Weiteren ist sie rückwirkend für Fahrräder, welche ab dem 1.1.2010 gekauft wurden gültig und tritt spätestens am 31.12.2010 wieder außer Kraft.
Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung
Im Rahmen der "e-mobil Wachau Sonderförderung" unterstützt das Land Niederösterreich den Ankauf und das Leasing von Elektrofahrrädern (keine Segways), Elektromopeds und Elektroautos, welche entgeltlich und unentgeltlich an Gäste und Kunden im Gebiet des Tourismusverbandes Wachau-Nibelungengau-Kremstal überlassen und von „Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft" bzw. Gemeinden angekauft werden. Bei einspurigen Fahrzeugen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu € 500,- und bei zweispurigen Elektrofahrzeugen auf bis
zu € 5.000,-
Die Förderung gilt für Fahrzeuge welche ab 01.01.2010 gekauft wurden und tritt spätestens am 31.12.2011 wieder außer Kraft.
Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung
Oberösterreich
Privatpersonen sowie Städte/Gemeinden, die das E-Fahrzeug ausschließlich im internen Verwaltungsbetrieb einsetzen, erhalten beim Ankauf von Elektrofahrrädern, E-Scootern (rote Nummerntafel) und Elektrospezialfahrzeugen (bei eingeschränkter Mobilität) eine Pauschale von € 150,- zzgl. € 250,- bei nachgewiesenem Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern pro Fahrzeug, jedoch maximal 40 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Die Förderpauschale für den Ankauf von Elektromotorrädern beträgt € 200,- zzgl.
€ 350,- bei nachgewiesenem Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern pro Fahrzeug, jedoch maximal 40 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Die Förderung für batteriebetriebene PKW beträgt € 300,- zzgl. € 700,- bei nachgewiesenem Einsatz von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern pro Fahrzeug, jedoch maximal 40 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten.
Laufzeit: 1.5.2010 bis 31.10.2010
Sollten die Förderungsmittel vor Ende der Laufzeit erschöpft sein, so verkürzt sich die Laufzeit der Förderungsaktion.
Weitere Informationen: Amt der OÖ Landesregierung
Salzburg
Derzeit gibt es keine Landesförderung für den Ankauf von Elektrofahrzeugen.
Steiermark
Der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen PKW oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb wird mit einem Betrag von jeweils € 1.500.- gefördert.
Der Ankauf von neuen oder gebrauchten elektrisch betriebenen 2-spurigen Fahrzeugen, die keine behördliche Zulassung benötigen und die insbesondere der Unterstützung der Mobilität von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung dienen, wird ebenfalls mit wird ebenfalls mit € 250.- gefördert.
Der Ankauf von neuen elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb wird jeweils mit 20% der Investitionssumme (inkl. MwSt.), maximal jedoch mit € 500,- gefördert.
Der Ankauf von E-Fahrrädern oder das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Motor wird jeweils mit 15% der Investitionssumme (inkl. MwSt.), maximal jedoch mit € 250,- gefördert.
Weitere Informationen: Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Tirol
Derzeit gibt es keine Tiroler Landesförderung zur finanziellen Unterstützung des Kaufs von Elektrofahrzeugen.
Vorarlberg
Eine Landesförderung zur finanziellen Unterstützung des Kaufs von Elektrofahrzeugen gibt es in Vorarlberg derzeit keine. Die Vorarlberger Landesregierung unterstützt jedoch das Pedelec-Forschungsprojekt "LANDRAD", das Mitte 2009 gestartet wurde. Ziel des Projektes ist es, Erfahrungen über Einsatz und Technik von Elektrofahrrädern zu sammeln. Dazu wurden 500 Elektrofahrräder an Testpersonen verkauft, die ein Jahr lang Betriebsdaten und Erfahrungen mit den Pedelecs zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen: www.landrad.at
Wien
In Kooperation mit Wien Energie fördert die Stadt Wien die private Neuanschaffung von Elektro-Fahrrädern, -mopeds, -motorrädern und -rollern mit maximal € 300,- pro Fahrzeug (30% des Anschaffungswertes).
Laufzeit: 1.1.2010 bis 31.12.2010 (Kontingent von 1.000 Stück)
Weitere Informationen: Stadt Wien
Förderungen von Gemeinden
Auch zahlreiche Gemeinden Österreichs gewähren Förderungen für Elektrofahrzeuge.
Sonstige Anreize
Für Elektrofahrzeuge wird keine NOVA (in Österreich beträgt die NOVA max. 16%) eingehoben. (Quelle: BMF)
Weiters entfällt für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden, die motorbezogene Versicherungssteuer. (Quelle: BMF)
Tipp: Viele Versicherungsgesellschaften gewähren einen 10 bis 20%igen Nachlass für Elektro-Fahrzeuge.
Alle Angaben ohne Gewähr. Letztes Update: 11.06.2010


